CDU Nordrhein-Westfalen

Kreisverband Bielefeld

Wir stärken den Opferschutz

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Der Witwer eines Mordopfers oder die Tochter eines Verkehrstoten sollen künftig grundsätzlich eine Entschädigung bekommen können. Das entsprechende Gesetz hat das Bundeskabinett am Mittwoch auf den Weg gegeben. Dabei gehe es ebenso darum, seelisches Leid zu lindern wie auch finanzielle Sorgen zu mildern. Ziel sei es ausdrücklich nicht, den Tod eines geliebten Menschen mit Geld auszugleichen.

Der Witwer eines Mordopfers oder die Tochter eines Verkehrstoten sollen künftig grundsätzlich eine Entschädigung bekommen können. Das entsprechende Gesetz hat das Bundeskabinett am Mittwoch auf den Weg gegeben. Dabei gehe es ebenso darum, seelisches Leid zu lindern wie auch finanzielle Sorgen zu mildern. Ziel sei es ausdrücklich nicht, den Tod eines geliebten Menschen mit Geld auszugleichen.