Sollen Krankenkassen vorgeburtliche Tests auf mögliche Behinderung zahlen?
Seit 2012 sind Bluttests verfügbar, mit denen bei Schwangeren zu einem frühen Zeitpunkt der Schwangerschaft abgeklärt werden kann, ob eine Behinderung zum Beispiel eine Trisomie 21 (Down-Syndrom) beim ungeborenen Kind vorliegt. Bislang ist dies ein Angebot für Selbstzahler. Der Gemeinsame Bundesausschuss, der den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung festlegt, prüft derzeit, ob und unter welchen Bedingungen diese Bluttests von den Krankenkassen finanziert werden können. Der Deutsche Bundestag stellte sich dem Thema in einer Orientierungsdebatte. Die Entscheidung liegt über die Kassenleistung beim Gemeinsamen Bundesauschuss.
Sollen Krankenkassen vorgeburtliche Tests auf mögliche Behinderung zahlen?