CDU in Europa: Verjährungsfrist für Kindesmissbrauch soll europaweit abgeschafft werden
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Die Sicherheit von Kindern ist kein Kann, sondern ein Muss – nicht nur in Deutschland, sondern auch in Europa. Diesem Anspruch muss die Politik gerecht werden. Das Europäische Parlament spielt hier eine wichtige Rolle. In Straßburg ist derzeit Sitzungswoche. Auf der Agenda: Debatten und Abstimmungen über EU-Gesetze. Ein Meilenstein: Das Europäische Parlament stimmte für die Verschärfung der Maßnahmen gegen Kindesmissbrauch.
Ein Meilenstein gegen Kindesmissbrauch in Europa
Auf europäischer Ebene schließen sich die Parteien zu europäischen Parteifamilien zusammen. CDU und CSU sind in der Europäischen Volkspartei. Diese Fraktion hat sich für die bisher stärkste gesetzliche Maßnahme zum Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch eingesetzt – mit Erfolg. Das Europäische Parlament stimmte am 17. Juni mit großer Mehrheit für eine wirksamere Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern.
„Mit der heutigen Abstimmung setzen wir ein klares Zeichen im Kampf gegen sexualisierte Gewalt an Kindern.“ Lena Düpont
Welche Änderungen fordert das Europäische Parlament? Zum einen sollen die Verjährungsfristen für diese Verbrechen vollständig abgeschafft werden. Bisher gilt ein Flickenteppich in Europa. Wenn Opfer sich zu spät dafür entscheiden, Täter zu verklagen, dann verhindert die Verjährung die Strafverfolgung. Für diesen Punkt setzte sich die Europäische Volkspartei ein. „So wird es Opfern ermöglicht, auch Jahrzehnte nach der Tat Anzeige zu erstatten und Zugang zu Hilfsangeboten zu erhalten“, macht Lena Düpont klar. Sie ist innenpolitische Sprecherin der Fraktion der Europäischen Volkspartei. „Zudem werden die Mindeststrafen für derartige Taten erhöht, unabhängig davon, ob die betroffenen Kinder über oder unter dem gesetzlichen Schutzalter liegen“, so die CDU-Politikerin aus Niedersachsen.
Schluss mit Missbrauch von Künstlicher Intelligenz gegen Kinder
Künstliche Intelligenz bietet viele Vorteile. Beim Thema sexueller Straftaten wird diese Technologie jedoch auch genutzt. Das darf nicht sein! Deshalb fordert das Europäische Parlament, dass KI-generierte Inhalte zum sexuellen Missbrauch von Kindern unter Strafe gestellt werden. Auch sollen sogenannte „Anleitungen“ verboten werden, die Täter dabei unterstützen, Kinder unbemerkt zu schädigen.
„Künstliche Intelligenz darf kein Werkzeug für sexuelle Gewalt an Kindern sein.“ Lena Düpont
Der Vorschlag soll die Gesetzgebung an neue Technologien anpassen, zum Beispiel an täuschend echte Deepfake-Bilder. Außerdem soll sichergestellt werden, dass Missbrauch und Aufforderungen dazu verfolgt werden können – sowohl im Internet als auch in der realen Welt.
Wie geht es jetzt weiter?
Die Zustimmung des Europäischen Parlaments macht den Weg frei: Nun prüft der Rat den Parlamentstext. Sind Parlament und Rat sich einig, dann können die verschärften Maßnahmen beschlossen werden. Diese Regeln gelten dann in Deutschland – und EU-weit. „Wir fordern die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission eindringlich auf, diesen starken Schutzrahmen zu unterstützen, damit der Schutz von Kindern in der gesamten EU nachhaltig verbessert wird“, plädiert Lena Düpont.
Mehr zu den Schwerpunkten der CDU/CSU Gruppe in der Fraktion der Europäischen Volkspartei finden Sie hier.
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Wie werden in der EU Gesetze beschlossen?
Es klingt kompliziert, ist es aber nicht. In der EU entstehen die meisten Gesetze durch das Ordentliche Gesetzgebungsverfahren. Dabei arbeiten das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union gleichberechtigt zusammen.
Zuerst macht die Europäische Kommission einen Vorschlag für ein neues Gesetz. Dann prüft das Parlament den Vorschlag und kann Änderungen vorschlagen. Anschließend befasst sich der Rat damit und stimmt ebenfalls ab. Wenn sich beide Seiten einig sind, wird das Gesetz angenommen.
Gibt es noch Streitpunkte, verhandeln Parlament und Rat in einem Vermittlungsausschuss. Auch hier müssen beide Seiten dem Ergebnis zustimmen. Erst wenn das passiert, ist das Gesetz endgültig beschlossen. Dieses Verfahren sorgt dafür, dass sowohl die Interessen der Bürgerinnen und Bürger als auch der Mitgliedstaaten berücksichtigt werden.
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