CDU Nordrhein-Westfalen

Kreisverband Bielefeld

Grundstruktur der Regelungen bei der Erbschaftsteuer bestätigt

Grundstruktur der Regelungen bei der Erbschaftsteuer bestätigt


Das Bundesverfassungsgericht hat die Grundstruktur der Regelungen bei der Erbschaftsteuer bestätigt. Diese sind 2009 von der letzten großen Koalition beschlossen worden. Die Karlsruher Richter haben den Gesetzgeber jedoch aufgefordert, das Erbschaftsteuerrecht bis Mitte 2016 in einigen Punkten neu zu regeln. Laut Urteil ist es mit dem Grundgesetz nicht in jeder Hinsicht vereinbar, dass das Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer in ihrer derzeitigen Ausgestaltung privilegiert wird.