Neun Fakten zum Geburtstag des Grundgesetzes

1. Der wichtigste Artikel
Versteckt im Abschnitt „Die Gesetzgebung des Bundes“ befindet sich der vielleicht wichtigste Artikel des Grundgesetzes. Artikel 79 Absatz 3 enthält die sogenannte Ewigkeitsgarantie.
Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.
