CDU Nordrhein-Westfalen

Kreisverband Bielefeld

Neun Fakten zum Geburtstag des Grundgesetzes

Neun Fakten zum Geburtstag des Grundgesetzes

Die ersten 19 Artikel des Grundgesetzes am Jakob-Kaiser-Haus in Berlin

Das Grundgesetz hat Geburtstag, es wird 67 Jahre alt. Am 23. Mai 1949 wurde es im feierlichen Rahmen in der Aula der Pädagogischen Akademie in Bonn unterzeichnet und verkündet. Am 8. Mai 1949 war es mit 53 Ja- bei 12 Nein-Stimmen angenommen worden. Die Mehrheit der Landtage in den Westzonen stimmen ebenfalls dafür. 

1. Der wichtigste Artikel

Versteckt im Abschnitt „Die Gesetzgebung des Bundes“ befindet sich der vielleicht wichtigste Artikel des Grundgesetzes. Artikel 79 Absatz 3 enthält die sogenannte Ewigkeitsgarantie.

Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.