Organisierte Sterbehilfe verbieten

Foto: Tobias Koch
Der Deutsche Bundestag hat sich am Donnerstag in einer mehr als vierstündigen Debatte mit dem Sterben in Würde befasst. Die Union hatte das Thema auf die Tagesordnung gesetzt. Sterbebegleitung, Lebensschutz und Selbstbestimmung berühren in der politischen Debatte viele medizinische, moralische und rechtliche Fragen.
„Artikel 1 unserer Verfassung garantiert die Würde des Menschen, Artikel 2 formuliert das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Dies gilt vom Anfang bis zum Ende des Lebens“, betonte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Franz-Josef Jung.
