CDU Nordrhein-Westfalen

Kreisverband Bielefeld

Wir machen Deutschland wieder wettbewerbsfähig

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„Nur zwei Dinge im Leben sind sicher: der Tod und die Steuern“, so sagte es Benjamin Franklin, einer der Gründerväter der Vereinigten Staaten. Wie hoch diese Steuern sein sollen, darüber verlor er jedoch kein Wort. Die CDU ist überzeugt: Die Steuerlast in Deutschland erdrückt die Unternehmen und Betriebe. Denn zu hohe Steuern verhindern Innovationen und Fortschritt. Unser steuerliches Investitions-Sofortprogramm bringt nun schnelle Entlastung.  

Was bringt das Investitions-Sofortprogramm?

Das Investitionsprogramm dreht an vier Stellschrauben.  

Niedrigere Körperschaft- und Einkommensteuer: Erstens wird die Körperschaftssteuer gesenkt (siehe Erklärbox unten). Die Körperschaftssteuer müssen Unternehmen auf ihre Gewinne zahlen. Diese Steuer liegt derzeit bei 15 Prozent. Ab 2028 wird die Steuer in fünf Jahresschritten von 15 auf 10 Prozent reduziert. Warum ist diese Stellschraube so wichtig? Geld, das man nicht abgibt, kann man nutzen, etwa für neue Investitionen. „Die Unternehmen haben so mehr Raum für Wachstum“, macht Wirtschaftsministerin Katharina Reiche deutlich. Parallel sinkt auch der sogenannte Thesaurierungssteuersatz (siehe Erklärbox unten). Diese Steuer müssen Selbstständige und Personengesellschaften auf Gewinne, die im Unternehmen verbleiben, zahlen. Der Thesaurierungssteuersatz liegt derzeit bei ca. 29,8 Prozent, wenn der Gewinn im Unternehmen bleibt. Von 2028 bis 2032 soll dieser schrittweise auf 25 Prozent gesenkt werden.  

Bessere Abschreibungen für Investitionen: Wenn ein Unternehmen eine Investition tätigt, dann kann das Unternehmen einen Teil der Kosten bei der Steuererklärung angeben. So spart das Unternehmen Steuern. Bisher galt: Unternehmen dürfen Steuern nur langsam über mehrere Jahre von der Steuer absetzen. Es gilt meist die lineare Abschreibung, also jedes Jahr der gleiche Anteil, z.B. 20Prozent über fünf Jahre. Von Juli 2025 bis Januar 2028 können Unternehmen neue Investitionen schneller von der Steuer absetzen. Konkret bedeutet das: Bis zu 30 Prozent der Kosten können schon im ersten Jahr angegeben werden. Das hilft, früher Steuern zu sparen und macht Investitionen attraktiver. Anders als bei der linearen Abschreibung, bei der die Kosten gleichmäßig über die Nutzungsdauer verteilt werden, können Unternehmen bei der degressiven Abschreibung in den ersten Jahren höhere Beträge absetzen. So profitieren sie schneller von steuerlichen Entlastungen. 

Bessere Abschreibungen für Elektrofahrzeuge: Bisher galt: Firmen konnten die Kosten für Elektroautos nur gleichmäßig über mehrere Jahre von der Steuer absetzen. Für E-Dienstwagen gab es eine Preisgrenze von 70.000Euro. Darüber hinaus gab es keine weiteren steuerlichen Vorteile. Ab jetzt gilt: Unternehmen können beim Kauf eines neuen E-Autos bis zu 75Prozent des Kaufpreises schon im ersten Jahr von der Steuer absetzen. Gleichzeitig wird die Preisgrenze für E-Dienstwagen auf 100.000Euro erhöht.
Das macht E-Fahrzeuge für Betriebe deutlich attraktiver, sowohl bei der Anschaffung als auch steuerlich. 

Erhöhte Forschungszulage:  Forschung ist der Motor für morgen: Deshalb gibt es ab 2026 mehr steuerliche Förderung für Forschung. Unternehmen können dann bis zu 12 Millionen Euro pro Jahr als förderfähige Ausgaben angeben, bisher waren es 10 Millionen. Zusätzlich werden Gemein- und Betriebskosten automatisch mit 20 Prozent angerechnet. Das heißt: Auch indirekte Kosten wie Strom, Miete oder Verwaltung werden bei der Förderung mit einbezogen. Forschung lohnt sich durch die neuen Regeln noch mehr, weil Unternehmen mehr Geld zurückbekommen, wenn sie in Forschung investieren. 

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Katharina Reiche setzt den Politikwechsel in der Wirtschaftspolitik durch

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Foto: Anika Nowak (www.anikanowak.de)

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Foto: Anika Nowak (www.anikanowak.de)

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Foto: Anika Nowak (www.anikanowak.de)


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Was ist weiterhin geplant?

Das Investitions-Sofortprogramm ist nur der Anfang. Wir wollen, dass Unternehmen und die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land auch mittel- bis langfristig entlastet werden – nicht nur bei der Steuer-, sondern vor allem bei der Bürokratielast. Der Bürokratierückbau muss „spürbarer“ werden: Unser Ziel ist, bestehende Bürokratie mit einem Sofortprogramm um 25 Prozent zu reduzieren. Das deutsche Lieferkettengesetz, die Belastungen des Energieeffizienzgesetzes sowie die Bonpflicht schaffen wir schnellstmöglich ab. 

„Wir sind zu einer Aufholjagd gestartet. Deutschland war zu lange Mittelmaß. Drei Jahre Stagnation, drei Jahre lang Rezession. Und wir arbeiten mit aller Kraft daran, dass wir wieder nach vorne kommen.“ Katharina Reiche 

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  • Flugblatt Grundsicherung

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Körperschaftssteuer
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So wie Menschen Steuern auf ihr Einkommen zahlen, müssen Unternehmen Steuern auf ihre Gewinne zahlen, also auf das Geld, was die Unternehmen nach Abzug aller Kosten verdienen. Aktuell liegt die Körperschaftssteuer bei 15 Prozent. Das heißt, wenn ein Unternehmen einen Gewinn von 100.000 Euro macht, dann muss es 15.000 Euro Körperschaftssteuer zahlen. Wichtig zu wissen ist, dass die Körperschaftssteuer nur für sogenannte Kapitalgesellschaften gilt, wie etwa eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) oder eine AG (Aktiengesellschaft).

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Thesaurierungssteuersatz
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Der Thesaurierungssteuersatz ist ein besonderer Steuersatz für Unternehmer, die den Gewinn nicht privat entnehmen, sondern im Unternehmen lassen, um damit weiterzuarbeiten oder zu investieren. Wer den Gewinn im Betrieb behält, zahlt weniger Einkommensteuer, aktuell etwa 30Prozent. Nimmt man das Geld privat raus, zahlt man oft bis zu 45Prozent. 

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